Aktuelle Informationen zum Coronageschehen

Auf dieser Seite möchte Euch der Vorstand über die aktuelle Situation rund um das Coronageschehen und den damit verbundenen Auswirkungen auf unseren Verein informieren.

Der Verein hat eine Corona Arbeitsgruppe gebildet, die sich zum Ziel gesetzt hat den Mitgliedern Trainings- und Spielbetrieb während der Corona Zeit zu ermöglichen.

Die Bestimmungen der Corona Schutzverordnung werden von der Arbeitsgruppe in regelmäßigen Abständen gesichtet und entsprechend auf das Vereinsgeschehen abgebildet.

Wir bitten daher um eurer Verständnis, dass wir als ehrenamtlicher Vorstand nach jeder Veröffentlichung einer neuen Verordnung ein wenig Zeit brauchen, die richtigen Schritte für unseren Verein einzuleiten.

Bei Fragen steht euch die Corona Arbeitsgruppe gerne zur Verfügung.

Kontakt zur Corona- Arbeitsgruppe:

Christian Knopp: christian.knopp@scr1912.de
Nils Brockhaus: nils.brockhaus@scr1912.de
Guido Köllen: guido.koellen@scr1912.de

Bleibt weiterhin gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Sport-Club Rondorf 1912 e.V.
Euer Vorstand

Coronageschehen Stand 25. April 2021

Liebe Mitglieder und Eltern,

an diesem Wochenende sind neue Corona Gesetze des Bund in Kraft getreten. Zusätzlich gelten weiterhin die Regeln der CoronaSchVO des Landes NRW und der Allgemeinverfügung der Stadt Köln.

Die für uns geltende Gesetzeslage erstreckt sich nunmehr über mehr als 50 Seiten!Alle diese Seiten müssen wir in unser bestehendes Corona Konzept einarbeiten bzw. prüfen ob sich dieses weiterhin mit der Gesetzeslage deckt.

Wir bedauern sehr, dass wir uns als Vorstand, auf Grund der aktuellen Gesetzeslage, gezwungen sehen den Trainingsbetrieb kurzfristig auszusetzen. Der derzeit hohe Indizienwert in Köln gibt sein übriges dazu.

Der LSB NRW beschreibt auf seiner Homepage etwas verständlicher was derzeit erlaubt oder nicht erlaubt ist.

Geändertes Infektionsschutzgesetz: Was bedeutet dies für den Sport? | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (lsb.nrw)

Kontaktloser Sport mit höchstens 5 Kindern bis 14 Jahren plus die bestehende 2 Personen Regel für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene, die Corona Testpflicht für Übungsleiter und Betreuer oder die Ausgangssperre bringt uns als Vorstand derzeit, in Bezug auf Organisation und Sicherstellung des Sportbetriebes, an unsere Grenzen!

Trotzdem werden wir uns schnellstmöglich bemühen die Gesetzeslage zu sortieren und das was möglich ist, unter Berücksichtigung eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Corona Pandemie, auch möglich zu machen.

Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis und die Treue zu unserem SC Rondorf 

Im Namen und für den Vorstand

SC Rondorf Corona Task Force

Coronageschehen Stand 29. März 2021

Liebe Mitglieder, 

bereits seit dem 08.03.2021 haben wir unter verschärften Hygieneregeln den Trainingsbetrieb wieder aufgenommen. Wir haben uns damals zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den von der Landesregierung zugestanden Lockerungen entschieden und die erlaubte Gruppengröße auf ein für uns akzeptables Maximum reduziert.

Mit dem 29.03.2021 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung sowie die Regeln der Kölner Corona-Notbremse in Kraft. Nach Durchsicht der neuen VO und den Regeln der Notbremse sehen wir uns in unserem Handeln bestätigt. Die Corona Notbremse der Stadt Köln erlaubt eine Gruppengröße die wir als SCR bereits seit Anfang März als Maximum ansehen. Entsprechend brauchen wir unser Corona Hygienekonzept ab dem 29.03.2021 nicht zu verändern und der Trainingsbetrieb kann unter Einhaltung der aktuellen Regeln weiterlaufen.

Unsere Trainer wurden am 12.03.2021 über die Regeln in unserem Corona-Konzept in einer Online-Besprechung informiert. Gleichzeitig haben wir für die lückenlose Kontaktnachverfolgung die FVM-CheckIn-App für alle Mannschaften eingeführt.

Es gilt weiterhin unsere Bitte, dass Kinder, Jugendliche und auch unsere Senioren bei Krankheitssymptomen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen. Informieren sie unsere Corona-Beauftragten bitte bei einem positiven Corona Befund im näheren Umfeld eines Teilnehmers. Die Informationen behandeln wir vertrauensvoll!  Nur so werden wir als Verein in der Lage sein umgehend Maßnahmen zu ergreifen und Ausbrüche sowie die Ausbreitung des Virus in unserem Vereinsumfeld zu stoppen.

Wir bedanken uns vorab bei allen Mitgliedern und Freunden des SC Rondorf für die Einhaltung aller Regeln!

Euer

Vorstand

Coronageschehen Stand 23. Feburar 2021

Interpretation der ab 22.Februar 2021 geltenden CoronaSchVO in Bezug auf den Sportbetrieb des SC Rondorf

Liebe Vereinsmitglieder!

am 22. Februar 2021 hat die Landesregierung Lockerungen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb veröffentlicht. Seitdem erreichen uns vermehrt Anfragen, ob der SC Rondorf seinen Sportbetrieb wieder aufnimmt. Unsere, vom Vorstand eingesetzte, Corona-Task-Force beschäftigt sich bei jeder neuen Verordnung wie die Änderungen das Vereinsgeschehen beeinflussen und wie diese in das bestehende Hygienekonzept eingebunden werden können. Zusammen mit der neuen Verordnung haben wir vom Landessportbund NRW eine Interpretationshilfe erhalten, die wir für den SC Rondorf als Grundlage für unserer Entscheidungsfindung herangezogen haben.

Die vom LSB aufgeführten Punkte haben wir entsprechend für unseren Verein SC Rondorf bewertet und beantwortet: 

Grundsatz der CoronaSchVO:

Die ab dem 22. Februar 2021 geltende Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Nordrhein-Westfalen untersagt grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Gemeinschaftsräume, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen (vgl. § 9 Abs. 1 CoronaSchVO).

„Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“

1)

LSB:  Alle ungedeckten Sportanlagen können grundsätzlich geöffnet werden.

SCR: Es wäre möglich die Sportanlage zu öffnen sofern der Verein die Umsetzung der folgenden Punkte gewährleisten kann. Dies würde bedeuten, dass während den Öffnungszeiten eine vom Verein bestellte Person die Umsetzung kontrolliert!

2)

LSB: Auf diesen Sportanlagen können Einzelpersonen oder zwei Personen zusammen oder mehr als zwei Personen aus einem Hausstand ohne Abstandsgebot Sport betreiben.

SCR: Somit wäre es möglich, das ein einzelnes Mitglied, zwei Mitglieder oder eine Familie(Hausstand) auf der Anlage Sport betreibt, dies unter der Aufsicht der vom Verein bestellten Person unter 1.

 3)

LSB: Zwischen den sich so bildenden Paaren und Einzelsportler*innen, bzw. zwischen sich so bildenden Paaren und Gruppen bzw. zwischen sich so bildenden Gruppen und Einzelsportler*innen bzw. zwischen Einzelsportler*in und Einzelsportler*in ist ein Sicherheitsabstand von 5 Metern einzuhalten.

SCR: Die Spielfläche des Sportplatzes sollte, sofern eine zulässige Anzahl von Personen pro Platzteil definiert werden könnte, die Möglichkeit eine Sicherheitsabstandes von 5 Metern bieten. Dieser Sicherheitsabstand müsste wiederum von der vom Verein beauftragten Person kontrolliert werden.

4)

LSB: Eine Anleitung eines*r Einzelsportler*in durch eine*n Übungsleiter*in oder Trainer*n ist möglich.

SCR: Somit könnte ein Trainer*in ein aktives Mitglied auf der Anlage bei der Ausübung des Sportes anleiten. Dies bedeutet wiederum, dass unter Einhaltung des Sicherabstandes von 5 Meter, jeder einzelne Sportler/jedes einzelne Mitglied einen separaten Trainer benötigt.

5) Beispiele

LSB: Erlaubt: Lauftraining allein oder zu zweit mit festem*r Partner*in, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu zweit mit einem*r festen Partner*in

SCR:

Lauftraining allein oder zu zweit mit festem Partner auf einem Tenneplatz? Hier gibt es im Umkreis von Rondorf sicherlich schönere Laufstrecken um ein Lauftraining durchzuführen ( z.B. Grüngürtel oder FOBO).

Ballspielen mit mehreren Personen eines Haushaltes: Nur Familien den Zugang zu gewähren und somit andere Mitglieder zu benachteiligen entspricht nicht unseren Vereinsgrundsätzen !

Balltraining zu zweit mit einem festen Partner: Ein Trainer wäre hier schon wieder eine Person zu viel. Gleichzeitig wäre ein Balltraining zweier Personen ohne Aufsichtsperson auf unserer Platzanlage auf Grund von Verletzungsgefahren zumindest  sehr bedenklich.

LSB : Nicht erlaubt: Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport, Paartraining Ballsport mit wechselndem Partner*innen.

SCR: Nehmen wir an, wir teilen die Platzanlage in mehrere Trainingspatzellen ein, so dass die 2er Gruppen einen Sicherheitsabstand von 5 Metern einhalten, in den Mittelkreis platzieren wir einen Übungsleiter der die 2er Gruppen auf der Anlage anleitet. In diesem Fall handelt es sich bereits jetzt um ein Gruppentraining welches nach der CoronaSchVO nicht erlaubt ist.

Definition: Als Gruppentraining wird ein festes Unterrichts- bzw. Fitnessformat bezeichnet, an dem sich mehrere Menschen beteiligen und meist gleichzeitig die von einem speziell ausgebildeten Gruppentrainer vorgegebenen Bewegungen ausführen.

Paartraining Ballsport mit wechselndem Partner*innen: dies ist selbsterklärend und schließt ein Mischen von 2er Gruppen während dem Trainingsbetrieb aus.

Haftungsfrage:

LSB: Die für die Sportstätten Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist! Zudem sind aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Abs. 1 S. 2 CoronaSchVO). Daher informieren Sie sich unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten.

SCR: Verantwortlich ist somit der Verein vertreten durch seinen Vorstand. Es wäre also die Verantwortung des Vorstandes die Einhaltung der o.g. Punkte zu gewährleisten. Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung der o.g. Punkte für einen ehrenamtlich tätigen Vorstand, zu allen Öffnungszeiten der Platzanlage, nicht zu gewährleisten und mögliche Schadensansprüche, wie z.B. Bußgelder, nicht zu vermeiden wären.

Letztendlich kommen wir zu dem Schluss, dass trotz der Lockerungen für den Freizeit- und Amateursport unter diesen Umständen ein geregelter Sport- und Trainingsbetrieb für eine „Mannschaftssportart Fussball“ derzeit nicht möglich ist!

Fussball im Amateur- und Breitensportbereich ist und bleibt ein Mannschaftssport und somit müssen wir Stand heute wohl oder übel akzeptieren weiterhin nicht auf den Platz zu dürfen.

Es handelt sich hierbei um eine Bewertung der Lage kurz nach Veröffentlichung der neuen CoronaSchVO vom 22.Feburar 2021. Sie als Mitglieder können sich sicher sein, dass wir das Geschehen weiterhin sehr genau im Auge behalten und so schnell wie möglich auf Neuerungen in der CoronaSchVO reagieren werden. Das schließt ein, dass wir neue CoronaSchVOs oder Handlungshilfen unserer Dachverbände schnellstens bewerten und uns auch mit anderen Vereinen über deren Möglichkeiten und Maßnahmen austauschen. Hygienekonzepte und unterschiedliche Platzbelegungskonzepte, die sich im letzten Jahr je nach Corona-Situation bereits bewährt haben, liegen bei uns zur Anwendung bereit. Wir können daher in der Zukunft auf Lockerungen oder auch neuerliche Verschärfungen der CoronaSchVO in Bezug auf den Mannschaftssport zeitnah reagieren. Als Grundlage benötigen wir allerdings eine genaue Verordnungslage, gemünzt auf Mannschaftssportarten die zum größten Teil auf Außensportanlagen durchgeführt werden. Heute können wir Ihnen also noch keine positive Nachricht über eine mögliche Öffnung des SC Rondorf übermitteln. Unsere ganzen Dorfvereine sind Bestandteil eines lebenswerten Umfeldes was es zu erhalten gilt. Das sich die Situation nicht zum Nachteil des Vereins SC Rondorf 1912 e.V. entwickelt ist mittlerweile hauptbestandteil unseres Ehrenamtes. Wir benötigen daher weiterhin Ihre Treue zum Verein, Ihre Unterstützung und Ihre Akzeptanz/Ihr Verständnis für unser ehrenamtliches Handeln in dieser doch so unbefriedigenden Corona Situation.

Bleiben Sie alle Gesund!

Ihr

Vorstand

Coronageschehen Stand 20. Mai 2020

Schrittweise Öffnung des Fußball- Trainingsbetrieb

Der Trainingsbetrieb auf der BZA ist letzte Woche (ab 11. Mai 2020) unter den von uns verteilten Vorgaben gestartet. Es gab bei der Umsetzung keine Probleme. Am Donnerstag, den 14. Mai 2020 war das Ordnungsamt auf der BZA zugegen. Die 1.Mannschaft wurde nicht angesprochen. Somit können wir davon ausgehen, dass das Konzept für die BZA greift.

Des Weiteren planen wir den Trainingsbetrieb auf der Pastoratsstraße ab dem 25. Mai 2020 ebenfalls wieder zu erlauben. Auch hier gelten strikte Regeln (siehe nebenstehende Information für Eltern und Trainer) und diese sind unbedingt einzuhalten.

  • Anweisung für Spieler, Trainer und Eltern wurden verteilt (siehe nebenstehende Information für Eltern und Trainer). Das Training ist weiterhin für alle Mitglieder freiwillig. Die Regeln sind bei Teilnahme bindend.
  • Den Teams der Englischen Schule wird das Training auf der Asche angeboten Entsprechend wurden diese Team auf dem Corona Trainingsplan mit eingearbeitet (siehe nebenstehende aktuelle Version)
  • Seife und Desinfektionsmittel werden an die Trainer verteilt
  • Eine entsprechende Beschilderung (Maskenpflicht, Abstandsregelung, Waschregeln,…) ist angebracht.
  • in den Schaukasten vor dem Vereinsheim werden wir alle bis dahin zusammengetragenen Auflagen, Regeln und Leitlinien aushängen
  • Das Vereinsheim bleibt weiterhin geschlossen.

Im Interesse unseres Vereins möchten Euch bitten, nach dem Training das Sportgelände schnellstmöglich zu verlassen und keine Speisen und Getränke mitzubringen. Dies fördert nun mal das gesellige Beisammen sein und ist Stand jetzt leider nicht möglich.

Noch mal zur Erinnerung: Auf unserer Platzanlage gilt die Corona Verordnung des Landes NRW mit den bekannten Einschränkungen und Strafen.

Coronageschehen Stand 11. Mai 2020

Stufenweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf Außensportanlagen der Stadt Köln

Liebe Vereinsmitglieder!

bzg. der in der letzten Woche bekanntgegebenen Lockerungen für den Breitensport haben wir uns an diesem Wochenende beraten. Wir sind hierbei zu dem Ergebnis gekommen, dass wir bis auf Weiteres den Trainingsbetrieb, unter Berücksichtigung der Auflagen der Landesregierung und Stadt Köln sowie den Leitfäden des DFB, DOSB und VBG, eingeschränkt für 1.+ 2. Seniorenmannschaft und A + B-Jugend auf der BSA Sürther Feld gestatten können.

Die Auflagen, Leitfäden und unsere zusätzliche Anweisung wurden den Trainern zur Beachtung und Verteilung an die Spieler, sowie allen weiteren Mitgliedern zum Download auf unserer Homepage bereitgestellt. Diese gelten von den Mitgliedern bei Teilnahme am Trainingsbetrieb entsprechend als akzeptiert und zur Einhaltung bindend.

Des Weiteren möchten wir daran erinnern, dass wir uns die BSA Sürther Feld mit unseren Nachbarvereinen Rheinsüd, TSV Weiß uns TVR Rodenkirchen teilen. Alle Mitglieder unseres Vereins sind angehalten, in dieser für alle Vereine sehr schwierigen

Corona- Zeit, einen respektvollen und umsichtigen Umgang mit unseren Nachbarvereinen und deren verantwortlichen Personen auf und vor der gesamten Platzanlage zu pflegen. Das gilt vor Allem bei der Einhaltung der Trainingszeiten, so dass eine Übergabe des Trainingsplatzes unter Beachtung der Abstandsregelung reibungslos funktioniert.

Da wir auf unserer Platzanlage Pastoratsstr. noch weitere Vorkehrungen, speziell in Sachen Beschilderung und Hygieneschutzmaßnahmen, treffen müssen, können wir den Trainingsbetrieb hier leider noch nicht aufnehmen.

Wir bitten alle Mitglieder sich strikt an die bereitgestellten Anweisungen und Auflagen zu halten, damit wir als Vorstand nicht gezwungen werden, die uns zugesagten Lockerungen wieder Rückgängig machen zu müssen.

Bleibt weiterhin gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Sport-Club Rondorf 1912 e.V.
Euer Vorstand

Präventive Maßnahmen:

Im Interesse unserer Gemeinschaft allgemein und im Verein, sei so fair und informiere uns sofern du selber oder einer deiner nahen Kontakte an Covid-19 erkrankt ist bzw. als Verdachtsfall gilt. Nur so sind wir in der Lage die Situation entsprechend zu bewerten, die entsprechenden Schritte im Verein auszulösen und unseren Beitrag zur Verlangsamung der Coronakrise zu leisten.

Kontaktmailadresse für deine Meldung:
Seniorenabteilung                    : marcus.zerlett@scr1912.de
Jugendabteilung                       : nils.brockhaus@scr1912.de

Weitere Informationen zu Umgang und Wiederaufnahme des Sportbetriebs:
01-Anweisungen_Corona_Trainingsplan-Bezirkssportanlage(11.05.2020)
02-Stufenweise_Wiederaufnahme_Sportbetriebes-Info_Stadt_Koeln
03-Grafik_Leitplanken
04-DFB_ZurueckaufdenPlatz
05-VBG-Leitfaden

Coronageschehen Stand 7. Mai 2020

Liebe SCR Familie,

auch wir haben die am 06.05 angekündigten Lockerungen für den Breitensport und somit den ersten Schritt zurück in unser Vereinsleben, mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Diese Lockerungen gelten derzeit allerdings vor allem bei kontaktlosen Sportarten, wie zum Beispiel Tennis oder Golf. Für Sportarten mit unvermeidlichem Körperkontakt wird der 30.5 als der Tag der Wiederaufnahme angepeilt. Für uns als Fußballer heißt es nun erstmal zu schauen,

  1. wann wird die Stadt unsere Platzanlage wieder öffnen und
  2. unter welchen Auflagen, speziell in Bezug auf Schutz- und Hygienekonzepte, wir diese wieder benutzen dürfen.

Die Auflagen für Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Abstandsregelungen werden weiterhin als „streng“ bezeichnet.

Wir als Ehrenamtler bitten daher nochmal um ein wenig Geduld und Zeit, um dies alles für unseren Verein und im Sinne der Gesundheit aller Vereinsmitglieder zu bewerten.

Wir sollten uns also weiterhin alle an die Corona Hygiene-und Kontaktregeln halten, um den 30.5 nicht zu gefährden. In der Zwischenzeit schauen wir, ob es bereits früher möglich ist, mit kontaktlosen Trainingseinheiten, auf der Platzanlage zu starten.

Wir halten euch natürlich über die weitere Vorgehensweise informiert!

Liebe Grüße und bleibt gesund
Euer Vorstand

Coronageschehen Stand 20. April 2020

Liebe Vereinsmitglieder!

das wichtigste zu Erst, wir hoffen Ihr seid alle gesund und Corona sowie andere Erkrankungen haben euch nicht erwischt!

Die aktuelle Corona-Situation lässt es leider immer noch nicht zu, dass die Stadt unsere Platzanlage wieder öffnen kann. Somit wurden wir an diesem Wochenende informiert, dass unsere Sportanlage sowie unser Vereinsheim weiterhin und bis auf weiteres geschlossen bleibt! Entsprechende Beschilderung wird die Stadt Anfang dieser Woche an unserer Platzanlage anbringen.

Unter welchen Kriterien, Auflagen oder Bedingungen wir den Trainings- und Spielbetrieb wiederaufnehmen dürfen, ist derzeit für niemanden von uns eindeutig zu bewerten. Wir sind weiter von den Entscheidungen der Behörden abhängig und beobachten die täglichen Nachrichten sehr sorgfältig. Klar ist, dass wir weiterhin unseren Beitrag leisten müssen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Diesem Auftrag möchten wir als Verein auf jeden Fall nachkommen.

Neuigkeiten bzg. der Kontaktsperrenregelung und die Auswirkungen auf den Amateurfussball erwarten wir in der 1.Mai Woche.

Bis dahin bleibt uns nichts weiter übrig als euch, unsere Vereinsmitglieder, weiter zu vertrösten.

Bleibt alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Sport-Club Rondorf 1912 e.V.
Euer Vorstand